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Kirchenbuchportal -
Visitenkarte eines beteiligten Archivs
Landeskirchenarchiv der
Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
Landeskirchenarchiv der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
Lukasstr. 6
D-01069 Dresden
Postfach 120552
D-01006 Dresden
Telefon: 0351/4692-353
Telefax: 0351/4692-109
E-Mail: Landeskirchenarchiv.Dresden@evlks.de
Internet:
www.evlks.de/landeskirche/landeskirchenamt/101.html
Öffnungszeiten (Terminvereinbarung erforderlich):
Montags, mittwochs und donnerstags von 8.30-16.00Uhr
Dienstags von 8.30-15.00 Uhr
In den Beständen des Landeskirchenarchivs befinden sich nur Kirchenbücher folgender Gemeinden:
Bestand 31: Ev.-Luth. Jakobigemeinde zu Dresden
Bestand 37: Ev.-Luth. Garnisonpfarramt und Militäroberpfarrer zu Dresden
Bestand 50, Kgl.-Sächs. Ev.-Luth. Beamtengemeinde zu Böhmisch Bodenbach
Bestand 57, Ev.-Luth. Frauenkirchgemeinde zu Dresden
Bestand 58, Ev. Anstaltsgemeinde am Gefängnis Waldheim (Schlosskirchgemeinde)
Bestand 62, Ev. Garnisongemeinde Leipzig
Bestand 65: Johanniskirche zu Dresden,
Bestand 92: Ev.-Luth. Hofkirche zu Dresden,
Bestand 93: Ev.-Luth. Johanneskirchgemeinde zu Dresden,
Bestand 94: Ev. Anstaltsgemeinde Arnsdorf
Eine Beständeübersicht unseres Archivs findet sich auf der
Homepage.
Die Kirchenbücher befinden sich in der Regel in den Kirchgemeinden. Über zentrale Nutzungsmöglichkeiten in Leipzig und Freiberg informiert unsere Homepage. Kirchgemeindearchive, Ephoralarchive und andere kirchliche Archive sowie ihnen angeschlossene ruhende Traditionsbibliotheken können im Rahmen der landeskirchlichen Archivverordnung für wissenschaftliche und heimatgeschichtliche Vorhaben und für Familienforschung benutzt werden. Benutzerinnen und Benutzer wenden sich bitte schriftlich unmittelbar an die Kirchgemeinde, Superintendentur oder kirchliche Einrichtung als jeweilige Trägerin des Archivs.
(Der sog. Kirchenbuchausweis wurde vom Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens
2006 abgeschafft.) Auch schriftliche Anfragen werden von den Pfarrämtern im Rahmen des Möglichen bearbeitet. Benutzungen von Kirchenbüchern können die jeweiligen Archive nur genehmigen, wenn die Antragstellerin / der Antragsteller deutsche Kurrentschriftlesen kann.
Archivbenutzungen (Auskünfte eingeschlossen) für Familienforschung und
andere private Zwecke sind gebührenpflichtig. Das Fotografieren oder
Einscannen von Archivalien durch Benutzerinnen und Benutzer ist in allen
Archiven in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens untersagt. Anschriften von Pfarrämtern und kirchlichen Einrichtungen s.
http://www.evlks.de/adressen/index.html.
Für Personendaten nach dem 1. Januar 1876 wenden Sie sich bitte an die
örtlichen Standesämter bzw. die Kommunalarchive, da die
Amtshandlungsregister (Kirchenbücher) nach dem Inkrafttreten des
Reichspersonenstandsgesetzes nur zur Ermittlung kirchlicher Amtshandlungen
zu benutzen sind. Sie sind keine Urkunden öffentlichen Rechts und stehen
in der Regel nicht für die öffentliche Benutzung zur Verfügung. Ausnahmen
sind nur möglich, wenn die entsprechenden standesamtlichen Unterlagen
nachweislich vernichtet oder verschollen sind.
Die Sicherungsverfilmung der bis
1875 geführten Kirchenbücher hat begonnen und wird für alle Kirchenbezirke
in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsarchiv fortgesetzt. Verfilmt
sind die Amtshandlungsregister des früheren Kirchenbuchamts Dresden und
die Amtshandlungs- und Kirchstuhlregister der Kirchgemeinden in den
Kirchenbezirken Meißen, Flöha und Stollberg. Im ehemaligen Kirchenbezirk
Dippoldiswalde wird die Verfilmung der Kirchenbücher vorbereitet.
Die Filme ermöglichen gemeindeübergreifendes Recherchieren. Für ihre
Nutzung besteht eine Zentrale Filmlesestelle im Regionalkirchenamt
Dresden, die mit einem Reader-Printer ausgestattet ist. Die persönliche
Benutzung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Da die
verfilmten originalen Kirchenbücher für die Benutzung gesperrt sind, ist
die Zentrale Lesestelle auch für alle schriftlichen Auskünfte aus ihnen
zuständig. Anfragen wegen Auskünften aus verfilmten Kirchenbüchern sind
bitte ausschließlich an das Regionalkirchenamt Dresden zu richten. (Die
Einzelheiten regelt die Verwaltungsvorschrift des Ev.-Luth.
Landeskirchenamts Sachsens über die öffentliche Benutzung verfilmter
Kirchenbücher (VwV Kirchenbuchbenutzung ) vom 15. März 2005,
Rechtssammlung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, Leipzig 2007,
5.4.2.5.). Kontakt:
Regionalkirchenamt Dresden
Kreuzstr. 7
01067 Dresden
Tel.: 0351/4923-347
E-Mail: Lesestelle1@evlks.de
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