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Kirchenbuchportal - Visitenkarte eines beteiligten Archivs

Landeskirchenarchiv der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens

Landeskirchenarchiv der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
Lukasstr. 6
D-01069 Dresden

Postfach 120552
D-01006 Dresden

Telefon: 0351/4692-353
Telefax: 0351/4692-109
E-Mail: Landeskirchenarchiv.Dresden@evlks.de
Internet: www.evlks.de/landeskirche/landeskirchenamt/101.html

Öffnungszeiten (Terminvereinbarung erforderlich):
Montags, mittwochs und donnerstags von 8.30-16.00Uhr
Dienstags von 8.30-15.00 Uhr

In den Beständen des Landeskirchenarchivs befinden sich nur Kirchenbücher folgender Gemeinden:
Bestand 31: Ev.-Luth. Jakobigemeinde zu Dresden
Bestand 37: Ev.-Luth. Garnisonpfarramt und Militäroberpfarrer zu Dresden 
Bestand 50, Kgl.-Sächs. Ev.-Luth. Beamtengemeinde zu Böhmisch Bodenbach
Bestand 57, Ev.-Luth. Frauenkirchgemeinde zu Dresden
Bestand 58, Ev. Anstaltsgemeinde am Gefängnis Waldheim (Schlosskirchgemeinde)
Bestand 62, Ev. Garnisongemeinde Leipzig
Bestand 65: Johanniskirche zu Dresden, 
Bestand 92: Ev.-Luth. Hofkirche zu Dresden, 
Bestand 93: Ev.-Luth. Johanneskirchgemeinde zu Dresden, 
Bestand 94: Ev. Anstaltsgemeinde Arnsdorf
Eine Beständeübersicht unseres Archivs findet sich auf der Homepage.

Die Kirchenbücher befinden sich in der Regel in den Kirchgemeinden. Über zentrale Nutzungsmöglichkeiten in Leipzig und Freiberg informiert unsere Homepage. Kirchgemeindearchive, Ephoralarchive und andere kirchliche Archive sowie ihnen angeschlossene ruhende Traditionsbibliotheken können im Rahmen der landeskirchlichen Archivverordnung für wissenschaftliche und heimatgeschichtliche Vorhaben und für Familienforschung benutzt werden. Benutzerinnen und Benutzer wenden sich bitte schriftlich unmittelbar an die Kirchgemeinde, Superintendentur oder kirchliche Einrichtung als jeweilige Trägerin des Archivs. (Der sog. Kirchenbuchausweis wurde vom Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens 2006 abgeschafft.) Auch schriftliche Anfragen werden von den Pfarrämtern im Rahmen des Möglichen bearbeitet. Benutzungen von Kirchenbüchern können die jeweiligen Archive nur genehmigen, wenn die Antragstellerin / der Antragsteller deutsche Kurrentschriftlesen kann. Archivbenutzungen (Auskünfte eingeschlossen) für Familienforschung und andere private Zwecke sind gebührenpflichtig. Das Fotografieren oder Einscannen von Archivalien durch Benutzerinnen und Benutzer ist in allen Archiven in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens untersagt. Anschriften von Pfarrämtern und kirchlichen Einrichtungen s. http://www.evlks.de/adressen/index.html. Für Personendaten nach dem 1. Januar 1876 wenden Sie sich bitte an die örtlichen Standesämter bzw. die Kommunalarchive, da die Amtshandlungsregister (Kirchenbücher) nach dem Inkrafttreten des Reichspersonenstandsgesetzes nur zur Ermittlung kirchlicher Amtshandlungen zu benutzen sind. Sie sind keine Urkunden öffentlichen Rechts und stehen in der Regel nicht für die öffentliche Benutzung zur Verfügung. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die entsprechenden standesamtlichen Unterlagen nachweislich vernichtet oder verschollen sind.

Die Sicherungsverfilmung der bis 1875 geführten Kirchenbücher hat begonnen und wird für alle Kirchenbezirke in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsarchiv fortgesetzt. Verfilmt sind die Amtshandlungsregister des früheren Kirchenbuchamts Dresden und die Amtshandlungs- und Kirchstuhlregister der Kirchgemeinden in den Kirchenbezirken Meißen, Flöha und Stollberg. Im ehemaligen Kirchenbezirk Dippoldiswalde wird die Verfilmung der Kirchenbücher vorbereitet.
Die Filme ermöglichen gemeindeübergreifendes Recherchieren. Für ihre Nutzung besteht eine Zentrale Filmlesestelle im Regionalkirchenamt Dresden, die mit einem Reader-Printer ausgestattet ist. Die persönliche Benutzung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Da die verfilmten originalen Kirchenbücher für die Benutzung gesperrt sind, ist die Zentrale Lesestelle auch für alle schriftlichen Auskünfte aus ihnen zuständig. Anfragen wegen Auskünften aus verfilmten Kirchenbüchern sind bitte ausschließlich an das Regionalkirchenamt Dresden zu richten. (Die Einzelheiten regelt die Verwaltungsvorschrift des Ev.-Luth. Landeskirchenamts Sachsens über die öffentliche Benutzung verfilmter Kirchenbücher (VwV Kirchenbuchbenutzung ) vom 15. März 2005, Rechtssammlung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, Leipzig 2007, 5.4.2.5.).

Kontakt:
Regionalkirchenamt Dresden
Kreuzstr. 7
01067 Dresden
Tel.: 0351/4923-347
E-Mail: Lesestelle1@evlks.de